Statut

inneres Statut der KHJ

I. Die Katholische Hochschuljugend Österreichs ist eine Gemeinschaft von Studierenden, die an Jesus Christus glauben. Als solches sucht sie Konfrontation und Dialog. Sie stellt sich den Herausforderungen von Wissenschaft und Glaube, Wissen und Gewissen, Kirche und Gesellschaft, Religionen und Frieden, Wirtschaft und Politik, Fortschritt und Verantwortung für die Schöpfung. Wichtig sind der Katholischen Hochschuljugend Österreichs die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, die Konzentration auf die Gegenwart und der Blick auf die Zukunft. Der Glaube als treibende Kraft des Denkens und Handelns eröffnet der Katholischen Hochschuljugend ein weites Feld der Erkundung und des Experimentes. Er ermöglicht der Katholischen Hochschuljugend Österreichs, über die Grenzen von Disziplinen, Nationen und Konfessionen hinweg, global – katholisch – zu denken und lokal zu handeln. Dies erfordert offene Menschen mit Mut zu Kritik als Dienst an Kirche und Gesellschaft.

II. Die Mitglieder der Katholischen Hochschuljugend Österreichs bemühen sich um ein Leben in der Nachfolge Jesu Christi. Konkret bedeutet das: Ihre gemeinsame Mitte bilden das Evangelium und die Feier derEucharistie. Sie betreiben ihr Studium nicht nur für sich selbst, sondern als Grundlage für den Einsatz am Menschen. Sie wissen sich mitverantwortlich für religiöse, wissenschaftliche, kulturelle und soziale Bewußtseinsbildung in der Gesellschaft und schaffendie Voraussetzungen dafür durch eigene interdisziplinäre Weiterbildung.

III. Die Katholische Hochschuljugend Österreichs ist die Katholische Aktion Österreichs im Bereich der Universitäten und Hochschulen. Sie vertritt ihre Anliegen in dem gemeinsam mit dem Literarischen Forum und dem Katholischen Akademikerverband Österreichs gebildeten Forum Kunst, Wissenschaft, Medien.

In Übereinstimmung mit dem Inneren Statut der Katholischen Hochschuljugend Österreichs und deren Arbeitsweise werden an den einzelnen Hochschulorten Arbeitsweise, Programm und Bezug zur Katholischen Hochschulgemeinde festgelegt.

 

beschlossen bei der Vollversammlung am 16.6.2000